Sichere Absturzsicherung auf Flachdächern nach DGUV: Verantwortung, Ausführung und Nutzung verständlich erklärt


Arbeiten auf dem Flachdach gehören zum Alltag bei Wartung, Reparatur und Reinigung. Gleichzeitig besteht hier ein erhebliches Absturzrisiko, das oft unterschätzt wird. Die aktuellen Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die DGUV Informationen und Regeln zur Absturzsicherung, schaffen klare Vorgaben dafür, wie Dächer sicher geplant, ausgestattet und genutzt werden müssen.

Verantwortlich für eine sichere Absturzsicherung ist in erster Linie der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes. Er muss dafür sorgen, dass das Dach überhaupt gefahrlos betreten werden kann. Diese Pflicht beginnt bereits bei der Planung eines Gebäudes oder einer Sanierung. Es reicht nicht aus, erst dann zu reagieren, wenn Arbeiten anstehen. Eine dauerhaft installierte und geeignete Absturzsicherung ist heute Stand der Technik.

Sobald Arbeiten auf dem Dach durchgeführt werden, trägt der jeweilige Arbeitgeber die Verantwortung für seine Beschäftigten. Er muss beurteilen, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei gilt ein klares Prinzip. Feste Sicherungen wie Geländer haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Erst wenn solche Lösungen technisch nicht möglich sind, kommen Anschlagpunkte und Sicherungssysteme mit Gurten zum Einsatz.

Die Montage von Anschlageinrichtungen darf nur durch fachkundige Betriebe erfolgen. Entscheidend ist, dass die ausführenden Personen sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die Anforderungen der eingesetzten Systeme genau kennen. Dazu gehören Kenntnisse über die Befestigung im jeweiligen Untergrund, die Einhaltung von Normen und die Vorgaben der Hersteller. Fehler bei der Montage können dazu führen, dass ein Sicherungssystem im Ernstfall versagt.

Auch nach der Montage endet die Verantwortung nicht. Absturzsicherungen müssen regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen, die über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügt. Dabei wird kontrolliert, ob alle Bauteile intakt sind und die Anlage weiterhin sicher genutzt werden kann. Ohne diese regelmäßige Kontrolle darf eine Absturzsicherung nicht verwendet werden.

Die Nutzung selbst ist ebenfalls klar geregelt. Personen, die mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz arbeiten, müssen geschult sein. Sie müssen wissen, wie die Ausrüstung richtig angelegt wird und wie sie sich auf dem Dach sicher bewegen. Ebenso wichtig ist ein durchdachtes Rettungskonzept. Denn nach einem Sturz in das Sicherungssystem muss eine schnelle und sichere Rettung gewährleistet sein.

Im Schadensfall wird genau geprüft, wer seinen Pflichten nachgekommen ist. Der Betreiber haftet für die Bereitstellung einer geeigneten Sicherung. Der Arbeitgeber haftet für die sichere Organisation der Arbeiten und die Unterweisung seiner Mitarbeiter. Der ausführende Fachbetrieb haftet für eine fachgerechte Montage. Versäumnisse auf einer dieser Ebenen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Die Wahl der richtigen Absturzsicherung erfolgt immer auf Grundlage der konkreten Situation. Entscheidend sind die Höhe des Daches, die Nutzungshäufigkeit, die Bauweise und die Frage, ob feste Schutzmaßnahmen möglich sind. Ein Dach, das regelmäßig betreten wird, benötigt in der Regel eine andere Lösung als ein Dach, das nur selten gewartet wird. Ziel ist immer, die sicherste und zugleich praktikable Lösung zu finden.

Absturzsicherung auf Flachdächern ist heute kein optionales Zusatzthema mehr, sondern ein fester Bestandteil der Bau- und Nutzungssicherheit. Wer frühzeitig plant, fachgerecht ausführt und die regelmäßige Prüfung ernst nimmt, sorgt nicht nur für sichere Arbeitsbedingungen, sondern schützt sich auch vor Haftungsrisiken.